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Muss mein Arbeitgeber mir Arbeits- und Schutzkleidung in einer passenden Größe zur Verfügung stellen?

) ist im § 1 der PSA-BV wie folgt definiert:"(2) Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.(3 ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42294