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Wie kann der Unternehmer bei Flüchtlingen, die kein Deutsch sprechen, eine „rechtssichere“ Unterweisung gewährleisten?

und das Wissen durch mehrfaches Wiederholen zu festigen. Gerade für Menschen, die noch keine Erfahrungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen und mit den Einrichtungen/Maschinen gesammelt haben, empfiehlt es sich, die Unterweisungen direkt im Betrieb, am Arbeitsplatz und mit den Arbeitsgeräten durchzuführen und Sicherheitshinweise nicht nur theoretisch zu vermitteln, sondern den sicheren Umgang mit den Geräten ...

Stand: 17.04.2019

Dialog: 42680