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Wie kann der Unternehmer bei Flüchtlingen, die kein Deutsch sprechen, eine „rechtssichere“ Unterweisung gewährleisten?

an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“Die DGUV Regel 100-001 führt unter dem Punkt 2.3.1 weiter aus, dass die mündliche Unterweisung „in verständlicher Form und Sprache“ stattzufinden hat.In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt: „Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende ...

Stand: 17.04.2019

Dialog: 42680