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Muss man mit über 60 Jahren noch Nachtdienst leisten?

den/die Arbeitnehmer/in auf dessen/deren Verlangen auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, vorausgesetzt, es stehen dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegen. Wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegen stehen, ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören.Für eine konkrete Beratung im Einzelfall können Sie sich auch an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 1610