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Muss man mit über 60 Jahren noch Nachtdienst leisten?

beeinträchtigt werden. Inwieweit eine bestimmte Person keine Nachtarbeit mehr machen sollte, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Daher sind Nachtarbeiter/innen nach § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) berechtigt, sich in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht ihnen dieses Recht jährlich zu. Die Kosten ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 1610