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Zusammenhang zwischen altersbedingten Erkrankungen bzw. Einschränkungen und ihren Auswirkungen in der täglichen Arbeit

).Das Berufskrankheitenverfahren beginnt mit der Anzeige einer Berufskrankheit bei der zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherung. Berufskrankheiten können von jedem gemeldet werden, also auch vom Betroffenen selbst.Für Ärzte und Unternehmer bestehen jedoch gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung (§ 202 SGB VII). Für Ärzte und Unternehmer bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vordrucke für die Anzeige ...

Stand: 28.06.2017

Dialog: 2028