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Muss man mit über 60 Jahren noch Nachtdienst leisten?

der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Arbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienst anbietet. Wird durch die arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt, dass die weitere Verrichtung der Nachtarbeit für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin gesundheitsgefährdend ist, hat der Arbeitgeber ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 1610