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Wie geht man hinsichtlich der personengebundenen Gefährdungsbeurteilung vor, wenn der nachweislich Behinderte keine weiteren Informationen über seine Behinderung bzw. Einschränkungen offenbaren möchte?

. 20).Gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Beschäftigte zwar eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ob eine (besondere) Gefährdung vorliegt, ergibt sich jedoch nicht aus dem Grad der Behinderung einer Person, sondern aus den Arbeitsbedingungen: "Weder der ermittelte numerische Wert des Grades der Behinderung (GdB) noch die Gründe für diesen Wert lassen ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43040