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Müssen Beauftragte für Inklusion schriftlich bestellt werden?

kann die Annahme der Bestellung ablehnen. Der Arbeitgeber muss daher durch eine entsprechende Gestaltung des Arbeits- oder Dienstvertrages dafür sorgen, dass eine Person sich zur Annahme bereit erklärt. Je nach Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses kann der Arbeitgeber auch von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen (§ 106 GewO).Meldung der BestellungDer Arbeitgeber hat die örtliche Arbeitsagentur ...

Stand: 30.08.2022

Dialog: 43623