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Geht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz verloren, wenn es wegen einer Behinderung zu einem Arbeitsunfall kommt?

des Arbeitgebers auf Grund vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln (siehe dazu nachfolgende Erläuterungen).Unter § 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer ist Folgendes ausgeführt:"(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen ...

Stand: 05.12.2023

Dialog: 6052