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Was ist bei der Wiedereingliederung einer Kollegin nach über 10-monatiger Krankschreibung hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes (Einzel- oder Großraumbüro) zu beachten?

Im Fall einer Wiedereingliederung nach einer Krankschreibung ist zunächst der Anspruch auf ein Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu klären. Rechtsgrundlage hierfür ist das neunte Sozialgesetzbuch (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Beschäftigte haben einen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununter ...

Stand: 03.03.2022

Dialog: 30354