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Wie können wir eine Gefährdungsbeurteilung für Schwerhörige in einem Produktionsbetrieb durchführen?

)Auch bei Schlussfolgerungen zur Verhältnisprävention gelten die Grundsätze der Barrierefreiheit: "Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B ...

Stand: 11.03.2022

Dialog: 43644