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Wie geht man hinsichtlich der personengebundenen Gefährdungsbeurteilung vor, wenn der nachweislich Behinderte keine weiteren Informationen über seine Behinderung bzw. Einschränkungen offenbaren möchte?

können. Besonders schutzbedürftig sind u.a. werdende und stillende Mütter, Beschäftigte mit Behinderung sowie jugendliche und ältere Beschäftigte (vgl. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz, BT-Drucksachen 13/3540 und 13/4854, 1996)." Aus: Inkludierte Gefährdungsbeurteilung. Bericht des LVR Integrationsamts in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e. V. (2017, S ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43040