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Müssen Beauftragte für Inklusion schriftlich bestellt werden?

festzuhalten. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der Arbeitgeber die Bestellung gemäß § 181 SGB IX unverzüglich der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt mitzuteilen hat.(Keine) Verpflichtung zur Annahme der BestellungWeder § 181 SGB IX noch § 662 BGB beinhalten eine Verpflichtung für die Beschäftigten, den erteilten Auftrag als Inklusionsbeauftragte anzunehmen und durchzuführen. Der Beschäftigte ...

Stand: 30.08.2022

Dialog: 43623