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Müssen Beauftragte für Inklusion schriftlich bestellt werden?

Für Inklusionsbeauftragte sind die Integrationsämter zuständig. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR hat ein Informationsblatt zu der Thematik veröffentlicht, in dem auch auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird.Unter der Nummer 2.9 "Ablauf der Bestellung" wird dort Folgendes ausgeführt:"Zur Handhabung der Bestellung ...

Stand: 30.08.2022

Dialog: 43623