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Wird auch für kranke Klienten, die in einem Unternehmen arbeiten, um für den Arbeitsmarkt trainiert zu werden, das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement gefordert?

oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93 ...

Stand: 03.06.2013

Dialog: 18655