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Geht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz verloren, wenn es wegen einer Behinderung zu einem Arbeitsunfall kommt?

seltene Fälle beschränkt, in denen Vorsatz nachgewiesen wird. Fälle aus der Praxis sind hier nicht bekannt.Gegenüber den Sozialversicherungsträgern haftet der Arbeitgeber gemäß § 110 SGB VII in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch unabhängig davon, ob es sich um Beschäftigte mit Behinderung handelt und ist in der betrieblichen Praxis ebenfalls äußerst selten.Zur ...

Stand: 05.12.2023

Dialog: 6052