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Müssen Beauftragte für Inklusion schriftlich bestellt werden?

, verlangen (§ 104 Satz 1 BetrVG).Möglichkeit zur Niederlegung des AmtesDie Inklusionsbeauftragte können ihr Amt auch niederlegen; dies wiederum durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Ist allerdings die Aufgabe Bestandteil des Arbeitsvertrages, so kann dies nur im Rahmen einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen.Das Beschäftigungsverhältnis ...

Stand: 30.08.2022

Dialog: 43623