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Sind bei der Beschäftigung von gehörlosen Beschäftigten die Toiletten mit speziellen optischen Alarmgebern auszustatten?

der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzakteure geklärt werden. Zu Klären wäre z. B. die Möglichkeit, die gehörlosen Beschäftigten mit Handys und Vibrationsalarm auszustatten. Dieses hätte den Vorteil, dass Alarmierungen mittels SMS möglich wären.Es empfiehlt sich, die Thematik im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und zu klären. Ggf. sollte externer Sachverstand, z.B ...

Stand: 16.11.2019

Dialog: 16137