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Darf die Betriebsärztin bei mangelndem Hepatitis-A-Schutz ein generelles/eingeschränktes Beschäftigungsverbot für eine Ärztin auf der Frühgeborenenstation aussprechen?

1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten nach dem Mutterschutz ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 21564

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