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Wie muss ich folgenden Punkt: "ständiges stehen, länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats" aus dem Mutterschutzgesetz verstehen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Ge ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 29409

Gibt es ein Beschäftigungsverbot für schwangere Näherinnen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...

Stand: 27.02.2019

Dialog: 23367