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Wird bei erneuter Schwangerschaft der alte Urlaubsanspruch auf die Zeit nach Beendigung der 2. Elternzeit übertagen?

Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." In der vom Bundesfamilienm ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5648

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