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Wäre bei hohen Infektionszahlen (Ringelröteln) in Krankenhäusern ein berufliches Beschäftigungsverbot gerechtfertigt, oder sollten andere Maßnahmen getroffen werden?

-Regel Nummer 10.1.01, MuSchR, Gefährdungsbeurteilung). Im Hinblick auf den Infektionsschutz ist für jede Schwangere eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, da sich die Durchführungsform der Tätigkeiten, sowie die Arbeits-, Raum- und Lüftungsbedingungen auch bei an sich gleichen Berufsgruppen und Tätigkeiten erheblich unterscheiden können. Werden im Rahmen der anlassbezogenen ...

Stand: 30.04.2024

Dialog: 43938