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Wie ist eine unverantwortbare Gefährdung durch Kälte und Nässe im Sinne des MuSchG konkret definiert?

mindestens den Werten in Tabelle 1 entsprechen, wobei diese Lufttemperatur während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten ist. (2) Werden die Mindestwerte nach Tabelle 1 in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche -      arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42288