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Was muss ein Unternehmer aufgrund der Änderungen des Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 alles tun?

. Schließlich hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen, nachdem er Kenntnis über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin hat. Dies setzt natürlich voraus, dass er sich hierüber schon im Vorfeld Gedanken gemacht hat. Im neuen Mutterschutzgesetz kommt dies im § 9 Abs.2 zum Ausdruck. Danach hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 30872

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