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Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlich ...

Stand: 13.12.2018

Dialog: 4594