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Gelten für Schüler/innen, die noch nicht 14 Jahre alt sind und der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 14595

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