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Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

Arbeiten im Sinne von § 22 (1) Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG betraut werden. § 22 Absatz 2 JArbSchG bestimmt, dass dies nicht gilt, wenn die Arbeit zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz des Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.Hinsichtlich der Ausbildung von Jugendlichen sollte die Tätigkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 4594

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