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Darf der Betreiber eines Juweliergeschäftes sein minderjähriges Kind gelegentlich im Geschäft beschäftigen?

Nach § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Kind, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen und unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise - also entsprechend seinem Alter, seiner körperlichen und geistigen Gesundheit, seiner Erziehungsbedürftigkeit und seinem Ausbildungsstand - den Eltern in ihr ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 707