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Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb erfüllen, der Baugeräteführer ausbilden möchte, die noch keine 18 Jahre alt sind und selbstständig ein Baugerät bedienen sollen?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...

Stand: 09.04.2020

Dialog: 11830