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Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

sich auch ambulante Pflegedienste fassen. Dieses Ergebnis kann jedoch nicht auf die eng auszulegenden Ausnahmeregelungen der §§ 16 und 17 JArbSchG übertragen werden. Eine Vergleichbarkeit der Vorschriften scheidet wegen des unterschiedlichen Wortlauts und der unterschiedlichen Zielsetzung der Normen aus. Auch fehlt es im Jugendarbeitsschutzgesetz an dem in der Begründung des Arbeitszeitgesetz vorliegenden ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064