Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 41 bis 41 von 41 Treffern

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2 ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Ergebnisseiten:
«123