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Ist der Auftraggeber verpflichtet zu kontrollieren, ob der Nachunternehmer die Bestimmugen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhält?

Arbeitnehmer, was bei einer unzulässigen Nachtarbeit durchaus realistisch ist (z.B. Übermüdung des Jugendlichen), wird die Arbeitsschutzbehörde bzw. die Berufsgenossenschaft prüfen, ob die anderen Arbeitgeber ihren Pflichten zur Zusammenarbeit nachgekommen sind. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6654