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Muss ein privater Bauherr Helfer auf der Baustelle bei der Bau BG versichern?

auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).Arbeiten also außer dem Bauherrn und seinem Ehe- oder Lebenspartner auch Dritte auf einer privaten Baustelle mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen ...

Stand: 27.02.2025

Dialog: 14184

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