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Wenn ein versicherter Arbeitnehmer verunfallt, besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer zuvor Alkohol getrunken hat, z.B. bei einem Arbeitsessen?

für den Versicherungsschutz während Betriebsfeiern und -ausflügen erfüllt sind, musses sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln das Unternehmen die Veranstaltung mit dem Ziel durchführen, das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern muss die Unternehmensleitung oder ihre Beauftragte bzw. ihr Beauftragter an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen ...

Stand: 15.02.2024

Dialog: 9335