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Entstehen für meinen Arbeitgeber in der Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes weiterhin Kosten durch den Beitrag zur Berufsgenossenschaft?

mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen erstatten den Arbeitgebern, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, 80 Prozent 1. des für den in § 3 Abs. 1 und 2 und den in § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fortgezahlten ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 11070