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Wie schnell müssen "schwere Unfälle" der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

, eine entsprechende Unfallanzeige zu erstatten istDas Unterlassen oder nicht rechtzeitige Übermitteln der Unfallanzeige stellt nach § 209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierfür zuständig sind die Unfallversicherungsträger.In den Erläuterungen zum Formblatt "Unfallanzeige" wird ausgeführt: "Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden ...

Stand: 19.05.2019

Dialog: 14758