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Besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn man eine Stunde vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn in den Betrieb kommt?

Der geschilderte Fall ist etwas ungewöhnlich, trotzdem besteht auf dem Weg zur Arbeitsstätte Versicherungsschutz durch den Unfallversicherungsträger. Nach Auskunft der "Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege" sind alle Fragen, die Wegeunfälle betreffen, über Gerichtsurteile geregelt. Das bedeutet, dass es auch bei Ihrer Frage auf "Feinheiten" ankommen kann.Für den Rückweg ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 5459