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Sind Schüler, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, gesetzlich unfallversichert?

werden.Hinweis: In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden. ...

Stand: 17.12.2020

Dialog: 15413