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Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn eine Person auf dem Weg zur Arbeit in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe stürzt?

Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R u ...

Stand: 10.03.2023

Dialog: 42901