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Wie ist der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während Raucherpausen auf der Baustelle geregelt?

"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür e ...

Stand: 23.05.2025

Dialog: 9659