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Dürfen Aufsichtsbeamte in Unternehmen ohne Absprache oder Anmeldung eine Begehung durchführen? Können Unternehmen eine spontane Begehung ablehnen? Können Unternehmen die Berufsgenossenschaft wechseln?

55 und 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) und dem Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften). Nach dem Sozialgesetzbuch VII hat der Unternehmer die dort beschriebenen Maßnahmen zu dulden, was bedeutet, dass er eine spontane Begehung nicht ablehnen kann.Ein Wechselmöglichkeit der Berufsgenossenschaft ...

Stand: 11.07.2019

Dialog: 18632