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Gibt es generelle Festlegungen für Archivierungszeiten von Unfallanzeigen im Betrieb?

Die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch den Unternehmer/Arbeitgeber ergibt sich aus § 193 des SGB VII . Im SGB VII werden aber keine Regelungen getroffen, wie lange Unfallanzeigen im Betrieb aufzuheben sind. Allgemein gilt der Grundsatz, dass Unterlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt für ein Berufskrankheitenverfahren relevant sein könnten (Messergebnisse, Vorsorgeunterlagen ...

Stand: 26.07.2024

Dialog: 10072