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Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für mitfahrende Schüler (außer Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters) aus?

– Sportplatz, Halle, Schwimmbad. Besteht für die Schülerinnen und Schüler auf den Wegen dorthin immer der gesetzliche Versicherungsschutz?Klaus Hendrik Potthoff: Ja, diese Wege sind grundsätzlich geschützt. Dabei ist es unerheblich, wie sie zurückgelegt werden, also beispielsweise mit dem Bus, dem Privat-Pkw, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Übrigens gilt das auch für die Busfahrt zum Schwimmunterricht ...

Stand: 02.10.2023

Dialog: 43828