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Wie schnell müssen "schwere Unfälle" der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und bei Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht oder der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde bzw. der unteren Bergbehörde zu melden (Telefon, Fax, E-Mail)". Eine Abstufung wird dort nicht vorgenommen. Im Zweifelsfall sollte der Sachverhalt im direkten Kontakt ...

Stand: 19.05.2019

Dialog: 14758