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Wie ist der Versicherungsschutz von Kunden geregelt, die in unserem Lager Ware abholen und diese mit eigenem elektrischen Werkzeug teilen?

Es müssen zwei Fälle unterschieden werden: 1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig oder 2. ist der Kunde "Privatmann". Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist. zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen. Der Mitarbeit ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 13205