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Wenn ein versicherter Arbeitnehmer verunfallt, besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer zuvor Alkohol getrunken hat, z.B. bei einem Arbeitsessen?

Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen und wird daher auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie z. B. der § 15 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" thematisiert:"Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könne ...

Stand: 15.02.2024

Dialog: 9335