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Wem muss eine Unfallanzeige (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung) gemeldet werden?

Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII - SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" erlassen worden ist.Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so ...

Stand: 27.06.2025

Dialog: 11304