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Wem muss eine Unfallanzeige (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung) gemeldet werden?

Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII - SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" erlassen worden ist.Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei ...

Stand: 21.05.2025

Dialog: 11304