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Welche Arbeiten müssen vorab der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

. Für die Personenbeförderung ist die Mitteilung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Beförderung erforderlich. Der Unternehmer hat die mitgeteilten sicherheitstechnischen Maßnahmen durchzuführen.- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer SGB VIIDarüber hinaus ergeben sich aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften Anzeigepflichten:- Betriebssicherheitsverordnung § 19 "Mitteilungspflichten ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 13862