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Wenn Beschäftigte allein dienstlich unterwegs sind und dort einen Stromschlag erleiden, wer übernimmt hier die Kosten für die Fahrt zum Krankenhaus (z.B. per Taxi)?

der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder eines Kraftfahrzeuges wegen Art oder Schwere der Verletzung nicht möglich oder nicht zumutbar, so erstattet die BG ETEM die Kosten für die Inanspruchnahme eines besonderen, angemessenen Beförderungsmittels (z. B. Taxi, Mietwagen oder Krankentransportfahrzeug). Ob eine Beförderung angemessen ist, ist immer im Einzelfall ...

Stand: 21.05.2025

Dialog: 44119